Darum geht’s:
Die Firma CleanFoods bietet unter cleanfoods.de unter anderem „Slim Mayonnaise“ an. Auf der abgebildeten Verpackung sind der Name „LowCal Mayonaise“ und die Angabe „0,7 kcal pro Portion“ zu sehen, in der Beschreibung preist der Anbieter die Sauce einmal als „kalorienarme Mayo“ und ein anderes Mal als „Die leckerste Null-Kalorien-Soße aller Zeiten!“ an. Die Nährwerttabelle nennt pro Portion (4 g) 0,7 Kilokalorien und pro 100 Gramm 24 Kilokalorien.
Weiterhin bewirbt der Anbieter das Produkt als „Frei von Gluten, Fett, Zucker und Kohlenhydraten. Laut Nähwerttabelle enthält die Sauce je 100 Gramm unter 0,5 g Fett und 4,9 g Kohlenhydrate. Der Wert für Zucker fehlt ebenso wie der für gesättigte Fettsäuren. Statt Ballaststoffe verwendet die Firma den Begriff „Faser“ und nennt die Menge für Eiweiß vor Fett und Kohlenhydraten.
Das ist geregelt:
Nach Health-Claims-Verordnung ist für die Verwendung der folgenden nährwertbezogenen Angaben festgelegt:
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für „energiearm“ oder „kalorienarm“ nicht mehr als 40 kcal (170 kJ)/100 g oder im Falle von flüssigen Lebensmitteln nicht mehr als 20 kcal (80 kJ)/100 ml
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für „energiefrei“ oder „kalorienfrei“ nicht mehr als 4 kcal (17 kJ)/100 ml
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für „fettfrei“ nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml
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für „ zuckerfrei“ nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g/100 ml
Die Angaben „frei von Kohlenhydraten“ oder „arm an Kohlenhydraten“ sind nicht als nährwertbezogene Angaben zugelassen. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels. Weiterhin legt die Verordnung als verpflichtende Nährwertangaben den Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz fest. Die Angaben dürfen unter anderem um die Ballaststoffe ergänzt werden. Die Reihenfolge ist wie folgt vorgeschrieben:
Fett
davon:
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gesättigte Fettsäuren
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einfach ungesättigte Fettsäuren
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mehrfach ungesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
davon:
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Zucker
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mehrwertige Alkohole
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Stärke
Ballaststoffe
Eiweiß
Salz
Vitamine und Mineralstoffe
Mayonnaise ist weder gesetzlich noch in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches definiert. Nach dem Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel (Kulinaria Deutschland e. V.) ist Mayonnaise eine emulgierte Würzsoße aus Hühnereigelb und Pflanzenöl. Der europäische Code of Practice für Mayonnaise gibt für Mayonnaise einen Gesamtfettgehalt von mindestens 70 Prozent sowie einen Gehalt an Eigelb von mindestens fünf Prozent an.
Auch das Lebensmittel Lexikon, Behr’s Verlag definiert eine Mayonnaise als aufgeschlagene, kremartige Grundsoße aus Eigelb, Würzessig und Speiseöl.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mayonnaise ist eine Wasser-Öl-Emulsion, die durch das Lecithin aus dem Eidotter emulgiert. Öl und Eidotter sind daher wesentliche Zutaten einer Mayonnaise. Öl taucht als Zutat jedoch nicht auf, so dass die Sauce nicht der typischen Zusammensetzung einer Mayonnaise entspricht.
Die Firma bewirbt die Sauce sowohl als kalorienarm als auch als kalorienfrei. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist die Sauce ein flüssiges Lebensmittel. Damit erfüllen beide Werbeaussagen zum Energiehalt nicht die gesetzlichen Vorgaben.
Die Werbung „frei von Kohlenhydraten“ ist unserer Meinung nach nährwertbezogen. Sie ist jedoch rechtlich nicht als nährwertbezogenen Angabe zugelassen.
Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale verschiedene weitere Kennzeichnungsmängel bei der Nährwertkennzeichnung, bei den Bezeichnungen von Zutaten sowie die unrealistische Portionsgröße von vier Gramm aufgefallen. Als Minimum dürften Konsumenten unserer Auffassung nach 20 Gramm als Portion verwenden.
Fazit:
Der Hersteller sollte das Produkt nicht als Mayonnaise bezeichnen und Mängel bei der Kennzeichnung sowie unpassende gesundheitsbezogene Werbeangaben beseitigen. Er sollte außerdem eine realistische Portionsgröße verwenden.