Frage
Ich hätte bezüglich der Allergenkennzeichnung bei Dinkelmehl eine Frage. Die von Ihnen im Forum beantworteten Fragen zu Produkten habe ich bereits gelesen, trotzdem ist mir noch nicht klar, ob die EU Bekanntmachung vom 13.07.2017 nun rechtlich bindend ist. Muss bei z.B. Keksen, die u.a. aus Dinkelmehl bestehen, im Zutatenverzeichnis nun stehen "Dinkelmehl (Weizen)" oder nicht? Ich finde es für Verbraucher sehr verwirrend, dass der Hinweis Weizen hier erwähnt wird. Aber MUSS der Hersteller es denn zwingend so kennzeichnen? Es gibt Produkte die so gekennzeichnet sind, andere sind es nicht. Werden in Zukunft alle Produkte so gekennzeichnet? Ich würde gerne verstehen, was davon rechtlich ein MUSS ist und was davon die Hersteller "einfach so" umsetzen, da es eben in der Bekanntmachung der EU Kommission erwähnt wird.
Antwort
Ja, der Verweis auf Weizen ist im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) rechtlich vorgeschrieben. Wie dieser Verweis auszusehen hat, ist aber weder dort noch in einer anderen Verordnung geregelt. Die von Ihnen genannte Bekanntmachung präzisiert die Angaben in Anhang II und soll Unternehmen und nationalen Behörden helfen, die Anforderungen der LMIV zu erfüllen. Rechtlich bindend sind die dort aufgeführten Angaben nicht.
In dem Auslegungsdokument sind verschiedene Möglichkeiten aufgelistet, wie der Dinkel gekennzeichnet werden kann:
- Weizen oder
- Weizen (Dinkel) oder
- Dinkelweizen.
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) vertritt ebenfalls die Auffassung, dass bei Zutaten aus Dinkel der Zusatz „Weizen“ zu erfolgen hat. Er schlägt beispielhaft folgende Arten der Kennzeichnung vor: „Dinkelmehl (eine Weizenart)“ oder „Dinkelmehl (Spelzweizen)“.
Auch aus unserer Sicht ist die Kennzeichnung „Dinkel (eine Weizenart)“ verständlicher als die Angabe Dinkelmehl (Weizen).
Wir können Ihre Verwirrung daher nachvollziehen. Es scheint widersprüchlich, wenn auf der Vorderseite Dinkel ausgelobt wird, in der Zutatenliste jedoch „Dinkelweizen“ erscheint. Verbraucher, die gezielt Weizen vermeiden wollen, können durch diesen Begriff verunsichert werden. Aus unserer Sicht wäre es eindeutiger, die Sorte Dinkel zusätzlich in die Liste der Allergene aufzunehmen, damit Hersteller nicht mehr auf Wortkombinationen wie „Dinkelweizen“ oder „Weizen (Dinkel)“ zurückgreifen.